Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Händlervertrieb

AGB-Händler-Normal Kunde

§ 1 Adressatenbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Händlervertrieb (AGB-Händler) samt den in Bezug genommenen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen mit Wiederverkäufern der Motorradbranche.

§ 2 Ausschließliche Geltung
Unsere AGB-Händler samt den in Bezug genommenen ergänzenden Bedingungen gelten für sämtliche Geschäftsabschlüsse mit Geschäftspartnern im Sinne des § 1 ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen unserer Geschäftspartner erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen eines Geschäftspartners die Lieferung an den Geschäftspartner vorbehaltlos ausführen. Diese Bedingungen ersetzen sämtliche frühere abweichende Bedingungen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Sie kann telefonisch oder schriftlich erfolgen, im Falle von Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen jedoch nur schriftlich. Das Angebot eines Bestellers kann nach unserer Wahl innerhalb von 10 Tagen durch Auslieferung der Ware oder Absendung der Auftragsbestätigung angenommen werden.

§ 4 Preise
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gilt die am Tage der Bestellung gültige Preisliste. Die jeweils aktuelle Preisliste kann bei uns eingesehen und / oder angefordert werden. Bei Ware mit verschiedenen Größen kann der Händlerpreis aufgrund unterschiedlicher Herstellungskosten schwanken und geringfügig von der Händlerpreisliste abweichen. Der jeweilige Preis kann bei uns angefragt werden. Unsere Preise gelten ab Werk. Sämtliche Preise in der zu diesem Katalog gehörenden Preisliste sind Nettopreise. Irrtümer sind vorbehalten. Preisänderungen bleiben vorbehalten bis wir eine Bestellung angenommen haben. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen, Materialpreissteigerungen oder gestiegenen Einfuhrkosten zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

§ 5 Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Die beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 6 Fälligkeit, Zahlungsverzug
Sofern in den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir ohne Nachweis berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Erste drei Lieferungen wurden per Nachnahme zugeschickt.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 8 Lieferzeit, Verzug, Unmöglichkeit
Ein bestimmter Liefertermin ist nur dann verbindlich, wenn er ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf 5% des Preises für den Teil der Lieferungen, der wegen des Verzugs nicht in den zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte, begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit für uns die Lieferung der Ware nachträglich unmöglich wird und diese Unmöglichkeit auf leichter Fahrlässigkeit beruht, hat der Besteller das Recht, nach angemessener Nachfristsetzung und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

§ 9 Höhere Gewalt
Sind wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände gehindert, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerungen in der Ablieferung wesentlicher Rohstoffe, Energieversorungsschwierigkeiten u.a., so verlängert sich, wenn die Lieferung der Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die oben genannten Umstände die Lieferung / Leistung unmöglich, so werden wir von der Leistungsverpflichtung frei. Auch im Fall von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung / Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wenn die Leistung unmöglich wird, werden wir von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich in den oben genannten Fällen die Lieferzeit oder werden wir von der Leistungsverpflichtung frei, so kann der Besteller keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die hier genannten Umstände können wir uns nur dann berufen, wenn wir den Besteller ohne schuldhaftes Zögern benachrichtigen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlicher gelieferter Ware vor bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich der Nebenforderungen. Der Besteller kann jedoch die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiter verarbeiten. Zusätzlich tritt der Besteller hiermit an uns zur Sicherheit alle bestehenden und zukünftigen Forderungen bis zur Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware ab, die ihm aus dem Weiterverkauf dieser Ware zustehen bzw. noch erwachsen werden. Wir nehmen diese Abtretung an. Zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ist der Besteller bis auf Widerruf ermächtigt. Bei laufender Rechnung dienen die uns eingeräumten Sicherheiten zur Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der vorgenannten Ware zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung unzulässig. Der Besteller hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer vorgenannten Sicherungsrechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben. Eine Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die gelieferte Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

§ 11 Umtauschrecht
(Händler) Der Besteller hat kein Recht, bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware umzutauschen. In Ausnahmefällen kann anderes vereinbart werden.


(Normal Kunde) Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen.
 Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (E-Mail genügt) oder durch Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen.
 Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
 
 Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden.
 Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück.
 Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht;
 dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken.?
 
 Im Falle des Widerrufs (Inland) bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40, - EUR hat der Kunde die Kosten der Rücksendung der Ware selbst zu tragen.
 Bei Bestellungen über 40,- Euro übernehmen wir die Rücksendekosten.
 Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto für uns zu vermeiden.
 (Die Rücksendekosten für das EU-Ausland trägt der Absender)


§ 12 Gewährleistung
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels, zu Ersatzlieferung oder zur Rückzahlung des Kaufpreises berechtigt. Die Rüge sichtbarer Mängel der Ware oder Beanstandungen der Menge hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, bei Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin innerhalb von 14 Tagen nach dem vereinbarten Liefertermin, zu erheben und zu begründen. Bei versteckten Mängeln gelten für die Rügepflicht des Bestellers die gesetzlichen Vorschriften. Die beanstandete Ware darf nur mit unserer Einwilligung zurückgesandt werden, es sei denn, dass wir nicht innerhalb von 10 Tagen auf die Mängelrüge eingegangen sind. Gegebenenfalls sind wir im Falle der Beseitigung des Mangels verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen auch immer – gegen uns und unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden. Insbesondere schließen wir auch eine Haftung für solche Schäden aus, die aus folgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, unsachgemäße Änderungen der Ware, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder besondere äußere Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Ausgeschlossen sind insbesondere auch Ansprüche gegen uns aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus Delikt. Vorstehende Haftungseinschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder im Falle der deliktischen Haftung auf grober Schuldhaftigkeit beruht. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlers einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der Ware. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 13 Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen. Wir haften auch für alle schuldhaft verletzten wesentlichen Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere stehen wir für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von Warenzeichen, Patenten, Patentanmeldungen, Gebrauchsmustern oder Geschmacksmustern ergeben, nur ein, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Insbesondere sind Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass das Produkt vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten oder freigegebenen Produkten verwandt wird. Soweit wir wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter in Anspruch genommen werden können, hat der Besteller den Nachweis dieses Rechtsmangels erst geführt, wenn gegen ihn diesbezüglich ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Von dieser Regelung wird das Recht des Bestellers, uns den Streit zu verkünden, nicht berührt. Die zwingende Haftung des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. § 12 bleibt unberührt.
Im übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

§ 14 Schlussbestimmungen
Sofern der Bestellter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand das für unseren Gesellschaftssitz zuständige Gericht vereinbart. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Bestellers zu klagen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollte eine dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit der übrigen nicht.

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